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OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 L 232/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 15.03.1991 - 12 A 121/88
- OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 L 232/91
- BVerwG, 11.11.1993 - 7 B 180.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85
Boxberg
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 L 232/91
Der Rückübereignungsanspruch wird also im Grundsatz abgeleitet aus einer Zweckverfehlung bzw. dem Nichterreichen des Enteignungszweckes (siehe zur maßgebenden Bedeutung des Zweckes der Enteignung auch BVerfG, Urteil vom 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85 -, BVerfGE 74, 264, 285 ff.). - BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68
Rückenteignung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 L 232/91
Der vom Bundesverfassungsgericht entwickelte, aus Art. 14 GG abgeleitete Rückübereigungsanspruch nach früherer Enteignung (vgl. Beschluß vom 12. November 1974 - 1 BvR 32/68 -, BVerfGE 38, 175) bietet ebenfalls keine Anspruchsgrundlage für die Feststellung des Bestehens eines Rückübereignungsanspruches.